National relevante Infrastrukturprojekte in England und Wales – hier: das geplante Kernkraftwerk Wylfa Newydd
Information zu möglichen Grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen (gemäß UNECE Espoo-Konvention und UNECE Aarhus-Konvention)
Pressemitteilung der britischen Infrastruktur-Planungsbehörde (Planning Inspectorate) vom 6.7.2018
Am Standort Wylfa, Grafschaft Angelsey im nördlichen Wales, in Großbritannien soll ein neues Kernkraftwerk errichtet werden, das Wylfa Newydd heißen soll. Die britische Infrastruktur-Planungsbehörde („Planning Inspectorate“) hat den Genehmigungsantrag im Auftrag des zuständigen Ministers für Unternehmen, Energie und Industriestrategie (BEIS) zur Prüfung angenommen.
Das Kraftwerk soll eine elektrische Leistung von ca. 3.100 Megawatt (MW) haben, die durch zwei fortgeschrittene Siedewasserreaktoren erzeugt werden. Wird die Genehmigung erteilt, würde der Bau etwa sieben Jahre dauern, so dass mit der Inbetriebnahme wahrscheinlich etwa 2027 zu rechnen wäre. Weitere Informationen über das Projekt finden sich in den Dokumenten zum Genehmigungsantrag, die auf der Website des Planning Inspectorate eingesehen werden können: https://infrastructure.planninginspectorate.gov.uk/projects/Wales/Wylfa-Newydd-Nuclear-Power-Station/
Gemäß den Infrastructure Planning (Environmental Impact Assessment) Regulations 2017 (britische Vorschriften von 2017 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planung neuer Infrastruktur) hat der Minister ein Screeningverfahren zur Einschätzung wahrscheinlicher signifikanter Auswirkungen auf die Umwelt anderer Staaten durchführen lassen, das hier zur Verfügung steht: https://infrastructure.planninginspectorate.gov.uk/document/EN010007-001765
Der Minister für Unternehmen, Energie und Industriestrategie hat eine potenziell wahrscheinliche signifikante Auswirkung auf die Umwelt in der Republik Irland festgestellt. Er ist der Auffassung, dass der geplante Kernkraftwerksbau wahrscheinlich in keinem anderen Staat außerhalb des Vereinigten Königreichs signifikante Auswirkungen haben wird.
Unter Berücksichtigung des UNECE-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Zusammenhang (Espoo-Konvention) und des UNECE-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen in Umwelt-Angelegenheiten (Aarhus-Konvention) hat die britische Regierung entschieden, alle Unterzeichnerstaaten und die Bevölkerung dieser Staaten von dem geplanten Neubau in Kenntnis zu setzen und sie zur Beteiligung am Entscheidungsprozess einzuladen.
Die Bürger jedes anderen Staates können, sofern sie von dem geplanten Neubau möglicherweise betroffen sein könnten, ihre Stellungnahme(n) in das Prüfverfahren zu jedem Genehmigungsantrag einbringen, indem sie sich als „interessierte Partei“ registrieren lassen. Wie dies geht, wird in den Hinweisen des Planning Inspectorate (Advice Note 8.2) erläutert, die hier zu finden sind: https://infrastructure.planninginspectorate.gov.uk/wp-content/uploads/2013/04/Advice-note-8-2v3.pdf.
Bürger jedes anderen Staates, die sich als „interessierte Partei“ registrieren lassen, erhalten die gleichen Möglichkeiten zur Beteiligung in dem Genehmigungsverfahren wie die britische Öffentlichkeit, wenn sie dies wünschen. Für die Registrierung kann der folgende Link genutzt werden: https://infrastructure.planninginspectorate.gov.uk/projects/Wales/Wylfa-Newydd-Nuclear-Power-Station/.
Die Frist zur Registrierung als „interessierte Partei“ endet am 13. August 2018 um 23:59 Uhr Greenwich Mean Time, also am 14. August 2018 um 0.59 Uhr MESZ.
Weitere Informationen für Redakteure
Die Rolle der britischen Infrastruktur-Planungsbehörde „Planning Inspectorate“
Am 1. April 2012 wurde das Planning Inspectorate unter dem Localism Act 2011 die für den Ablauf des Planungsprozesses für national relevante Infrastrukturprojekte in England und Wales zuständige britische Behörde.
National relevante Infrastrukturprojekte sind in der Regel große Bauvorhaben wie z.B. neue Häfen, Kraftwerke (einschließlich Windparks und Kernkraftwerke) und Elektrizitätsübertragungsleitungen, für die ein bestimmtes Genehmigungsverfahren gemäß den Vorschriften des Planning Act 2008 (und den Ergänzungen im Localism Act 2011) erforderlich ist.
In England ist das Planning Inspectorate für die Prüfung von Genehmigungsanträgen in den Sektoren Energieerzeugung, Verkehr, Abfall, Abwasser und Wasser zuständig. In Wales prüft es Anträge für Energieerzeugung und Neubau von Häfen, wofür das Gesetz genaue Vorschriften enthält. Andere Projekte fallen in Wales in die Zuständigkeit walisischer Minister.
Jeder Bauträger, der ein national relevantes Infrastrukturprojekt umsetzen möchte, muss dafür zunächst einen Genehmigungsantrag stellen. Bei solchen Projekten prüft das Planning Inspectorate den Genehmigungsantrag und spricht dem zuständigen Minister, der über die Erteilung der Genehmigung zu entscheiden hat, eine Empfehlung aus.
Die Espoo-Konvention
Das UNECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Zusammenhang (pdf, ~500k) wurde 1991 in der finnischen Stadt Espoo beschlossen und trag am 10. September 1997 in Kraft (UNECE = UN-Wirtschaftskommission für Europa).
Die Espoo-Konvention regelt die Verpflichtungen der Unterzeichnerstaaten zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bestimmter Aktivitäten, was auch die Benachrichtigung und Konsultation anderer Vertragsstaaten bei allen größeren Vorhaben einschließt, wenn diese wahrscheinlich signifikante negative Auswirkungen auf die Umwelt des betreffenden Staates haben.
Die Aarhus-Konvention
Das UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (pdf, ~50k) wurde am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus (Århus) bei der Vierten Ministerkonferenz als Teil des „Umwelt für Europa“-Prozesses angenommen. Sie trat am 30. Oktober 2001 in Kraft.
Die Aarhus-Konvention legt eine Reihe von Rechten fest, die die Öffentlichkeit (Einzelpersonen und Vereine/Verbände) in Bezug auf die Umwelt haben. Die Vertragsstaaten der Konvention sind verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Behörden auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene die Möglichkeit zur Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen einzuräumen.